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Anmeldung



Allgemeine Geschäftsbedinungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen der MRU-GmbH

1. Angebote

Die abgegebenen Angebote sind in jeder Hinschicht freibleibend.

2. Auftragserteilung

  1. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Widerruf der Bestellung nach Eingang bei uns ist ausgeschlossen.
  2. Die in unseren Drucksachen angegebenen Maßen, Gewicht und Daten sowie Abbildungen und Beschreibungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird. Eine Verpflichtung zur Benachrichtigung über erfolgte Änderungen besteht nicht.
  3. Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen, die in den Besitz des Bestellers gelangen, bleiben unser Eigentum; sie sind auf Verlangen unverzüglich zurückzusenden. Der Besteller ist nicht berechtigt, sie ohne Genehmigung Dritten zugänglich zu machen oder als Grundlage für eigene Konstruktionen zu verwenden. Zuwiderhandlungen machen den Besteller schadenersatzpflichtig.
  4. Der Besteller übernimmt für die von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen, Muster uns dergleichen volle Verbindlichkeiten. Er hat insbesondere dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Mündliche Abgaben über Abmessungen und dergleichen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  5. Muster werden nur gegen Berechnung geliefert.

3. Preis

  1. Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung. Das gilt auch bei vereinbarten Teillieferungen und Eilsendungen.
  2. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit unsererseits.
  3. Teile, die nicht listenmäßig geführt werden, unterliegen einem durch die Sonderherstellung bedingten Preisaufschlag. Ist die genaue Festsetzung der preise nicht möglich, so werden die Preise nach Fertigstellung der Teile unter Zugrundelegen der Gestehungskosten festgesetzt.
  4. Bei Änderung der Produktionskosten bleiben Preisänderungen vorbehalten.

4. Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise werden in €uro gestellt.
  2. Die Zahlungen sind in bar ohne jeden Abzug, frei Wiener Neustadt, 10 Tage nach Rechnungsdatum 2% Skonto, spätestens nach 30 Tage rein netto - auch bei Teillieferung - zu leisten; Reparaturen uns Lohnarbeiten sind sofort nach Rechnungserhalt netto zahlbar.
  3. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
  4. Bei verspäteter oder Zahlung werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landesbank berechnet, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf.
  5. Lieferungen an uns unbekannte Firmen erfolgen nur gegen Voreinsendung des Betrages oder unter Nachnahme. Sonderteile werden an solche Firmen nur gegen entsprechende Zahlung geliefert, wobei die Verrechnung der Anzahlung bei der Restlieferung erfolgt.
  6. Wird uns nach Abschluß des Kaufvertrages bekannt, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so können wir die Sendung zurückhalten, Sicherung für die Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von uns gemachten Aufwendungen vom Verträgen zurückhalten, Sicherung für die Gegenleistung verlangen oder unter Anrechnung der von uns gemachten Aufwendungen von Verträgen zurücktreten. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Bestellers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig.
  7. Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen irgendwelchen Gegenansprüchen des Bestellers sind ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns für den jeweiligen Abschluß das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten vor. Die Annahme von Wechsel und Scheck gilt nicht als Zahlung
  2. Die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware dürfen weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch uns und evtl. Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  3. Werden Waren, an denen wir uns das Eigentum vorbehalten haben, im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet, so hat uns der Besteller unverzüglich Anzeige und alle zweckdienlichen Mitteilungen zu machen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er für allen hieraus entstehenden Schaden.
  4. Für den Fall, dass die von uns bezogenen Waren vom Käufer weiterveräußert werden, bevor der Kaufpreis uns gegenüber erfüllt ist, gilt als vereinbart, das alle Kaufpreisansprüche gegen den Drittschuldner in voller Höhe, also einschließlich der in dem Forderungsrecht enthaltenen Gewinns, an uns als abgetreten gelten. Der Käufer verpflichtet sich, beim Weiterverkauf der Ware dem Dritterwerber von der Abtretung Kenntnis zu geben. Er verpflichtet sich ferner den Namen der Dritterwerbers uns auf Verlangen mitzuteilen. Wir sind ferner jederzeit berechtigt, den Dritterwerbers davon in Kenntnis zu setzten, daß wir direkte Zahlung von ihm verlangen können. In diesem Fall ist der Käufer zum Einzug der Forderung nicht mehr berechtigt.

6. Lieferzeit

  1. Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage der Auftragsbestätigung bzw. endgültigen Klarstellung des Auftrags bis zur Absendung vom Werk des Lieferers. Ihre Einhaltung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus. Unvorhergesehene Ereignisse - gleichviel, ob sie in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eintreten - z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Ausschusswerden von Lieferteilen, politische Unruhen im Land ausländischer Zulieferfirmen ( Krieg, Umsturz, Regierungsumbildung etc.) oder Fälle Höherer Gewalt verlängern die Lieferfrist angemessen, und zwar auch dann, wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten.
  2. Teillieferungen sind auf Kosten des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitung besteht nicht.
  3. Ein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitung besteht nicht.

7. Versand

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Wenn der Bestellers nichts vorschreibt, wird der Versand nach unserem Ermessen durch die jeweils zweckmäßigste Versandart vorgenommen.
  2. Für auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Ware wird keine Haftung übernommen und nur auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt.
  3. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
  4. Abweichungen von dem Versandzettel, dem Lieferschein oder der Rechnung sind unverzüglich nach Empfang der Ware dem Lieferer schriftlich zu melden.

8. Mängelhaftung

  1. Eine Mängelrüge muss innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich in unserem Besitz sein. Sie berechtigt nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge.
  2. Für die Güte der Qualität und der Ausführung leisten wir Gewähr für die Dauer von 6 Monaten.
  3. Für Teile, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach der Art der Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch, einer natürlichen Abnützung oder Nachbesserung nur gegen Berechnung geliefert bzw. ausgeführt. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung - z.B. durch Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung.
  4. Für Materialmängel, die nach Prüfung des vom Besteller einzusendenden beanstandeten Teiles einwandfrei als solche zu erkennen sind, leisten wir kostenlosen Ersatz, vorausgesetzt, das die Teile in nicht dementiertem Zustand zurückgeschickt werden und das die Beanstandung innerhalb 3 Monaten ab Rechnungsdatum schriftlich erfolgt. Bei unberechtigten Mängelrügen werden die Kosten der Prüfung, einschließlich entstandener Versandspesen, dem Besteller in Rechnung gestellt.
  5. Zur Beseitigung von Mängel jeder Art sind wir nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt hat.
  6. Wird uns die Lösung einer Konstruktionsaufgabe überlassen, so kann eine Mängelhaftung nur dann gelten gemacht werden, wenn der Besteller nachweist, daß das Erzeugnis den allgemeinen Stand der Technik schuldhaft nicht entspricht.
  7. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haften wir nur für zeichnungsgerechte Ausführung.
  8. Anderweitige Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art, insbesondere solche auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
  9. Der Besteller kann aufgrund der Mängelhaftung nur verlangen, daß unbrauchbare Teile unentgeltlich ausgebessert oder nach Wahl des Lieferers neu geliefert werden.
  10. Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung des Lieferers neu geliefert werden.
  11. Die Mängelhaftung entfällt, wenn der Besteller ohne Zustimmung des Lieferers Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat.
  12. Als Mängel im Sinne der Lieferbedingungen gilt auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

9. Sonderhaftung

Werden nicht lagermäßige, also Sonderteile in größeren Mengen in Auftrag gegeben, so darf die Lieferung um eine angemessene Stückzahl (bis 10% der Bestellmenge) unter- oder überschritten werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 2700 Wiener Neustadt. Gerichtsstand ist 2700 Wiener Neustadt.
  2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechselklagen, ist die Klage bei dem für uns zuständigen Gerichtsstand zu erheben.

11. Verbindlichkeiten des Vertrags

  1. Lieferbedingungen des Bestellers, die mit unseren Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben.
  2. Vorstehende Bedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte, die durch Angebot bzw. Auftragsbestätigung anderslautend genannt sind, verbindlich. Für die Auslegung ist ausschließlich österreichisches Recht maßgebend.
  3. Soweit gegenüber Nichtkaufleute besondere gesetzliche Mindestregelungen gelten, finden diese anstelle dieser Bedingungen Anwendung.

12. Altgeräte Rücknahmeverpflichtung - Elektroaltgeräteverordnung

  1. Mit August 2005 ist die Elektroaltgeräteverordung in Kraft getreten. Wir bieten ihnen die Möglichkeit beim Neukauf eines Messgerätes das Alte bei uns kostenlos abzugeben.
  2. Broschüre EAG VO im Internet unter www.mru.at/broschueren/broschuere_eagvo.pdf
  3. Merkblatt EAG VO im Internet unter www.mru.at/broschueren/merkblatt_eagvo.pdf

Änderungen, auch techn. Art vorbehalten. Aufstellungen mit Bestelldaten, Zeichnungen und Fotos sind unser Eigentum.
Nachdruck, auch auszugsweise, sowie Nachahmungen jeder Art sind nicht erlaubt